Unfallabwicklung Schritt für Schritt erklärt
Ein Autounfall kommt oft unerwartet – ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, schlechte Witterung oder ein anderer Verkehrsteilnehmer, der die Vorfahrt missachtet. In solchen Situationen steigt der Puls, doch gerade jetzt ist ein besonnenes Vorgehen entscheidend. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie nach einem Unfall in München richtig handeln – von den Sofortmaßnahmen am Unfallort bis zur reibungslosen Abwicklung mit Versicherung und Gutachter.
Inhaltsverzeichnis
Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Unfallstelle sichern: Warnblinker einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen.
- Erste Hilfe leisten: Prüfen, ob Personen verletzt sind, ggf. Rettungsdienst rufen.
- Ruhe bewahren: Auch wenn die Nerven blank liegen – sachlich bleiben hilft allen Beteiligten.
👉 Wichtig: Verlassen Sie niemals den Unfallort, ohne die notwendigen Angaben gemacht zu haben – sonst droht Fahrerflucht.
Damit Sie im Ernstfall alle wichtigen Daten korrekt festhalten, können Sie sich hier den Europäischen Unfallbericht beim ADAC herunterladen und direkt ins Handschuhfach legen.
Polizei informieren: Wann es Pflicht ist
Die Polizei muss nicht bei jedem kleinen Blechschaden gerufen werden. Pflicht ist sie jedoch in folgenden Fällen:
- Verletzte Personen
- Hoher Sachschaden
- Unfall mit Auslandsbeteiligung
- Fahrerflucht des Unfallgegners
- Streit über den Unfallhergang
Tipp: Auch bei vermeintlich „kleinen“ Schäden kann es sinnvoll sein, die Polizei hinzuzuziehen. Ein offizielles Protokoll verhindert spätere Diskussionen.
Sichern Sie sich im Ernstfall professionelle Unterstützung: Mit einem neutralen Gutachten von uns sind Sie auf der sicheren Seite – jetzt unverbindlich informieren unter Gutachter München – Ihre Experten für Unfallgutachten
Unfallgegner und Zeugen: Daten richtig aufnehmen
Notieren oder fotografieren Sie:
- Name, Anschrift und Telefonnummer aller Beteiligten
- Kennzeichen beider Fahrzeuge
- Versicherungsdaten des Unfallgegners
- Unfallskizze und Fotos der Unfallstelle
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen
👉 Machen Sie Fotos aus verschiedenen Perspektiven (Gesamtszene, Nahaufnahmen, Details). Diese Bilder sind oft entscheidend, wenn es später um Schuldfragen geht.
Falls Sie unsicher sind, welche Dienststelle zuständig ist, finden Sie über die Dienststellensuche der Polizei Bayern schnell die richtige Anlaufstelle in Ihrer Nähe.
Versicherung informieren – so klappt es ohne Verzögerung
- Eigene Versicherung: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich – idealerweise innerhalb von 24 Stunden.
- Fremdverschuldeter Unfall: Sie haben Anspruch darauf, direkt mit der gegnerischen Versicherung zu verhandeln.
- Tipp: Dokumentieren Sie jede Kommunikation (E-Mails, Briefe, Telefonnotizen). So behalten Sie den Überblick.
Kfz-Gutachter einschalten: Warum das oft Ihr wichtigster Schritt ist
Viele Unfallbeteiligte unterschätzen diesen Punkt. Doch gerade hier liegt der Schlüssel, ob Sie den vollen Schaden ersetzt bekommen:
- Neutraler Gutachter dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch Wertminderung, Nutzungsausfall und eventuelle Folgeschäden.
- Eigenes Gutachten ist Ihr Recht – Sie müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.
- Wert bei Leasingfahrzeugen: Bei Rückgabe zählt ein unabhängiges Gutachten doppelt, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Wenn Sie nach einem Unfall einen unabhängigen Kfz-Gutachter in München benötigen, stehen wir Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite – erfahren Sie mehr über unsere Gutachter-Dienstleistungen
Praktische To-do-Liste mit Zeitstrahl
Unmittelbar nach dem Unfall (0–30 Minuten):
- Unfallstelle sichern, erste Hilfe leisten, ggf. Polizei und Rettungsdienst rufen
- Unfallgegner und Zeugen erfassen, Fotos machen
Innerhalb von 24 Stunden:
- Eigene Versicherung informieren
- Falls nötig: Werkstatt für Abschleppen kontaktieren
Innerhalb von 48 Stunden:
- Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
- Erste Unterlagen an Versicherung weiterleiten
In den folgenden Tagen:
- Reparatur oder Auszahlung abstimmen
- Alle Schriftstücke archivieren
- Bei Unklarheiten ggf. Anwalt für Verkehrsrecht einschalten
Tipp:
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Kontakt
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Fazit
Ein Unfall ist immer ein Schockmoment – doch mit der richtigen Vorgehensweise behalten Sie die Kontrolle. Entscheidend ist, nichts zu überstürzen, alle relevanten Daten zu sichern und frühzeitig einen neutralen Gutachter einzuschalten. So stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Ansprüche verloren gehen und die Abwicklung reibungslos funktioniert.
FAQs
Muss ich nach jedem Unfall meine Versicherung informieren – auch wenn ich selbst schuld bin oder es nur ein kleiner Kratzer ist?
Ja, Sie sollten Ihre Versicherung immer informieren, auch bei kleineren Schäden oder wenn Sie allein am Unfall beteiligt waren. Viele unterschätzen, dass selbst kleine Kratzer zu späteren Streitigkeiten führen können – zum Beispiel, wenn der Unfallgegner doch noch einen höheren Schaden geltend macht. Melden Sie den Vorfall kurz und sachlich, am besten mit Fotos. So sind Sie abgesichert, selbst wenn der Fall später noch einmal aufgerollt wird.
Welche Unterlagen sollte ich im Auto haben, um im Ernstfall schneller reagieren zu können?
Praktisch ist es, immer folgende Dinge griffbereit zu haben: Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis (eVB-Nummer oder Grüne Karte im Ausland), einen Europäischen Unfallbericht (gibt es kostenlos bei den Versicherungen) und ein Notizblatt mit wichtigen Telefonnummern (Versicherung, Gutachter, Anwalt). Auch ein Stift und ein Handy mit ausreichend Speicherplatz für Fotos sind unverzichtbar. Wer vorbereitet ist, spart im Ernstfall Zeit und Nerven.
Kann ich mir den Gutachter frei aussuchen oder bestimmt das die Versicherung?
Sie haben das Recht, Ihren Gutachter selbst zu wählen – die Versicherung darf Ihnen keinen vorschreiben. Viele Versicherungen schicken jedoch eigene „Partner-Gutachter“, die oft im Sinne der Versicherung kalkulieren. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet neutral und stellt sicher, dass auch Faktoren wie Nutzungsausfall, Wertminderung oder versteckte Schäden korrekt berücksichtigt werden. Das ist besonders wichtig, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.
Wann lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?
Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Unfallhergang strittig ist, die Versicherung Zahlungen kürzt oder verzögert oder wenn Personenschäden im Spiel sind. Beispiel: Sie hatten einen unverschuldeten Unfall, und die gegnerische Versicherung will nur einen Teil der Reparatur übernehmen. In so einem Fall übernimmt die Versicherung des Gegners auch die Anwaltskosten – Sie gehen also kein Risiko ein.
Was passiert, wenn ich im Ausland in einen Unfall verwickelt werde?
Im Ausland gelten oft andere Regeln, und Sprachbarrieren können die Situation zusätzlich erschweren. Deshalb sollten Sie unbedingt die Polizei rufen und auf einem Europäischen Unfallbericht bestehen. Außerdem empfiehlt es sich, viele Fotos zu machen und die Versicherung noch aus dem Ausland zu informieren. In EU-Ländern gibt es zudem „Schadenregulierungsbeauftragte“ in Deutschland, die im Auftrag der ausländischen Versicherung arbeiten – so sparen Sie sich komplizierte Abwicklungen mit Behörden im Ausland.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht?
Bleiben Sie ruhig und rufen Sie sofort die Polizei. Versuchen Sie, so viele Details wie möglich festzuhalten: Kennzeichen (auch teilweise), Fahrzeugtyp, Farbe, Fluchtrichtung und Uhrzeit. Fragen Sie Zeugen, ob sie etwas gesehen haben. Auch kleine Hinweise können entscheidend sein. Machen Sie Fotos von eventuellen Lackspuren oder Glassplittern am eigenen Auto. Eine Anzeige bei der Polizei ist Pflicht, da Fahrerflucht eine Straftat ist.
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